Dieses Thema möchten wir mit einer, zugegebener Maßen, ungewöhnlichen Frage beginnen.

Renovieren auch Sie alle 4-8 Jahre Ihre Wohnung? – JA

Warum?- Mögliche Gründe sind sicherlich: Der Raum ist nicht mehr ansehnlich, die Tapete entspricht nicht mehr dem Zeitgeist, die Farben sind alt und nicht mehr in Mode, Die Möbel entsprechen nicht mehr den eigenen Stilbewusstsein!

Was die Renovierungsgründe für Ihre eigenen 4 Wände zutrifft, trifft im Grunde auch auf Ihre Webseite zu!

Der Webseite (also dem eigentlichen Wohnraum) sieht man ebenfalls die Jahre an. Die verwendeten Grafiken (also die Tapeten) spiegeln nicht mehr zu 100% das Leistungsspektrum oder den Grafikstil der Zeit wieder. Die Texte und Kontaktmöglichkeiten (also die Möbel und Dekorationselemente) müssten auf den neusten Stand gebracht werden. Doch wie?

Hier kommen wir als Ihr Renovierungs-Spezialist für Ihren Internetauftritt ins Spiel!

Unter den Relaunch einer Webseite versteht man die grafische sowie inhaltliche Aufarbeitung bestehender Webseiten mit den neusten Standards. Besonders großen Augenmerk sollte man bei einem Webseiten Relaunch auf die Suchmaschinenoptimierung legen. Denn Suchmaschinen entwickeln Ihre Algorythmen ständig, teilweise in sehr kurzen Abständen, weiter. Somit spielen nicht nur ästhetische Gründe eine Rolle für ein Relaunch sondern auch der Inhalt sollte an den neusten Standard angepasst werden. Denn der Internetauftritt ist in der heutigen Zeit das wichtigste Aushängeschild einer jeden Firma.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Relaunch einer Webseite?

Das variiert von Branche zu Branche. Während ein designorientiertes Unternehmen mit den Trends der Zeit gehen muss (also spätestens alle 2 Jahre) kann sich der Handwerker sicher etwas länger Zeit lassen (zwischen 3 und 5 Jahre).

Warum ist ein Relaunch einer Webseite noch wichtig?

Im Laufe der Zeit ändern sich auch die Richtlinien und Gesetze. Um Abmahnungen und behördliche Bußgelder zu vermeiden sollten die Inhalte im Zuge des Relaunch zudem kontrolliert und an die neusten Gesetzesänderungen angepasst werden. Erwähnenswert ist hier die DL-Info Verordnung, die seit 17. Mai 2010 als neue Informationspflicht für Dienstleister gilt.

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Ist Ihre Internetseite schon älter als 3 Jahre?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot Ihre Webseite zu analysieren und das Thema Suchmaschinenoptimierung mit in die Analyse Ihrer Firmenhomepage einzubeziehen.

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Beispiele eines gelungenen Relaunch

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relaunch-envemawebdesign – envema
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