ab dem 09.01.2016 müssen Sie als Online-Händler eine neue Informationspflicht nach Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 erfüllen.
Diese sieht vor, dass Online-Händler auf eine neue Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission verlinken müssen – eine Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel. Wichtig ist, dass der Link für den Verbraucher leicht zugänglich und in diesem Zusammenhang eine E-Mail-Adresse des Unternehmers angegeben ist. Ebenfalls soll in den Rechtstexten auf die neue Online-Schlichtungsplattform eingegangen werden.

Doch einen Haken gibt es momentan an dieser Regelung. Der Link zur Online-Plattform wird erst ab dem 15. Februar fertiggestellt werden. Dennoch sollten Sie unbedingt jetzt aktiv werden!
Wir befürchten, das hier bereits jetzt schon zwielichtige Anwälte in den Startlöchern sitzen und sofort abmahnen werden.

Damit sie auf der sicheren Seite sind empfehlen wir Ihnen die AGBs und das Impressum um den folgenden Passus zu erweitern:

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Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter dem folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Bei Rückfragen informieren wir Sie gern unter (Ihre E-Mail Adresse)

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Wer einen B2B Onlineshop betreibt ist von der Informationspflicht (noch) befreit.

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