Warum Nutzungsrechte gerade bei einem Firmenlogo wichtig sind und warum ein Logo auch eine Aussagekraft benötigt zeigt das folgende Beispiel:
Unsere neue Kundin vom Beauty Atelier Isis hat sich vor 2 Jahren ein Logo von einem Grafiker erstellen lassen. Sie hat die Rechnung bezahlt und nun wollten wir eine bodenständige Werbeaktion starten. Das Logo lag nicht in einer ausreichenden Qualität vor und somit kontaktierten wir den Grafiker.
Während der Kontakte kam heraus, das die Nutzungsrechte des Logos nur bis zu einer bestimmten Firmengröße gelten und er sich vorbehält eine weitere Rechnung zu schreiben. Die jetzigen Nutzungsrechte sind nicht per Papier festgehalten und der Grafiker weigert sich die Rechte schriftlich niederzuschreiben. Ich zitiere: „Sie müssen sich schon darauf verlassen, was ich Ihnen mündlich sage!, schriftliche Ausfertigungen stelle ich Ihnen gerne gegen Bezahlung meines Stundensatzes aus“.
Kaum ein Existenzgründer kennt sich mit Nutzungsrechten aus und das wurde hier eiskalt ausgenutzt. Theoretisch könnte man hier einen Beratungsfehler unterstellen oder den eigentlichen Kaufvertrag anfechten, da nicht alle Vertragsbestandteile bei Vertragsabschluss vorlagen.
Bei unserem Briefing ist rausgekommen, dass sie staatlich ausgebildete Kosmetikerin ist hauptsächlich kosmetische Behandlungen anbietet. Sie macht auch Fingernägel, aber das ist nicht Ihre Kernkompetenz. Der Firmenname kommt von der ägyptischen Schönheitsgöttin Isis. Unsere Kundin wunderte sich, das hauptsächlich Anfragen zum Thema Fingernägel kamen und wenig Beauty & Kosmetik.
An dieser Stelle mussten wir mit erschrecken feststellen, dass sich unser Mitbewerber nicht nur unfair der Kundin gegenüber verhalten hat, sondern auch das Thema der Unternehmensdarstellung total verfehlt hat.
Da die Aussagekraft des „alten“ Logos nicht den Schwerpunkt des Unternehmens wiederspiegelt hat die Kundin sich für den mutigen Schritt eines neuen Logos entschieden.
Wir haben uns gemeinsam mit der Kundin für eine prägnante Schrift entschieden, die mit der Krone der Sonnengöttin Isis verziert ist. Wir sind bei der Grafikerstellung weder auf Beauty, noch auf Wellness oder auf Fingernägel eingegangen, denn hier zählt einzig und allein das Isis Beauty & Nail Atelier eine edle Marke wird – Rund um das Thema Beauty.
Unsere Kundin kennt nun die Gefahren der Nutzungsrechte und lässt sich auch nicht mehr alles verkaufen. Auch das Vertrauen zu den Werbegrafikern konnten wir einigermaßen wieder herstellen.
Denken auch Sie an die Gefahren, die mangelnde Nutzungsrechte anrichten können und fragen Sie Ihren Werbegrafiker lieber zweimal. Lassen Sie sich die Nutzungsrechte unbedingt schriftlich geben